2008-08-13

AUSTRIAN FLAG FOLDED



(...)Die Österreichfahne zu falten, ist wegen §8 und §248Strafgesetzbuch, BGBI 60/1974 ein
Grenzfall. Die Paragraphen regeln u.a. die Beeinträchtigung des Ansehens der Republik durch
unrechtmäßige Verwendung der Abbildung des Wappens und der Fahne.
2005 war das Jubiläumsjahr Österreichs. 60 Jahre Befreiung, 50 Jahre Staatsvertrag und 10
Jahre EU-Mitgliedschaft, weshalb wir, einige Akademiekollegen und ich, eine Ausstellung
zum Thema Geschichtskonstruktion organisiert haben.
Da habe ich mich mit unserer Fahne und ihrer Herkunft beschäftigt.
Die Legende erzählt, dass Leopold der V. während der Kreuzzüge siegreich aus der Schlacht
um Akko (in der Bucht von Haifa im heutigen Israel)hervorging. Sein weißes Gewand war
von Blut durchtränkt und als er den breiten Gürtel abnahm, sagte Richard Löwenherz zu ihm:
„Sieh da! Er siegte und trägt die neue Fahne mit sich. Rot-Weiß-Rot.“ So in etwa.
Geschichte wird ständig neu geschrieben, sie muss immer hinterfragt und überholt werden.
Überlagerungen müssen sozusagen freigeschaufelt werden. Da der verdeckte Teil meiner
Faltungen gleichwertig dem Sichtbaren ist, sehe ich das Falten als eine Fragestellung, nicht
als Zerstörung.

Lustig ist auch, dass eine spannende Geschichte meist vertrauter ist, als die historisch
wahrscheinlichere Variante, nämlich, dass das Rot-Weiß-Rot vom Bindenschild der
Babenberger herrührt.
Motivisch interessiert mich die Fahne natürlich als Identifikationszeichen unseres Landes und
als Kunst-Stück. Da stellt sich die Frage, inwieweit die gefaltete Fahne Kunst ist, denn sie
bleibt trotz Falte eine funktionstüchtige Fahne. Aber, hätte ich das Foto der Fahne gefaltet,
wäre das eine schlechte Überlegung nach Jasper Johns. (...)


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